Ausstattung
Flächenwidmung
Bauland Wohngebiet
Gebietstyp laut Gestaltungskonzept
Äußerer Stadtkern
Bauweise
Halboffen oder geschlossen
Gebäude und Firsthöhen bzw. Geschoßanzahl
Die Ausbildung von Gebäuden mit 2 Vollgeschoßen + Dachgeschoss (Staffelgeschoss) soll in diesem Bereich des Stadtgebietes möglich sein.
Gebäudehöhe max. 5,50m, Firsthöhe max. 9,5m (bei Gebäuden mit einer Dachneigung von 25-45°) bzw.
Gebäudehöhe max. 7,00m, Firsthöhe max. 11,0m (bei Gebäuden mit einer Dachneigung von 0-25°)
Einhaltung eines Lichtraumprofils und somit Abwalmung/Zurückversetzen sämtlicher Gebäudeteile über 8,0m in der Zone hinter 15m hinter der Straßenfluchtlinie, Überschreitung durch Außenwandflächen im Ausmaß von max. 20m² zulässig
Äußere Gestaltung der Gebäude, Dächer, Erker
je nach Gebäudehöhe Dachneigungen zwischen 0-45°
Erker sind auf 40% der Traufenlänge begrenzt, straßenseitig ausschließlich Dachflächenfenster bei Dachgeschoßen über dem 2. Vollgeschoß straßenseitig sollen ausschließlich traufständige Steildächer zulässig sein, Flach- und Pultdächer nur in Kombination mit Steildächern
Mindestbauplatzgrößen und Wohneinheiten je Bauplatz/Gebietstyp
In dem Bereich, in dem sich das Grundstück befindet, sollen Mindestbauplatzgrößen von 300m²
vorgesehen werden. Auf Bauplätzen mit einer Größe bis 240m² soll die Errichtung von max. 2 Wohneinheit ermöglicht werden, über 240m² sollen max. 3 Wohneinheiten zulässig sein, je weitern 120m² Bauplatzgröße soll eine weitere Wohneinheit möglich sein. Bestehende Bauplätze mit geringerer Bauplatzgröße können immer bebaut werden.
Der Bauplatz weist lt. GIS eine Größe von 2325 m² auf.
Bauliche Ausnutzung der Bauplätze
max. 65%
Private Abstellanlagen
mind. 2 Stellplätze je Wohneinheit (Regelung in Ausnahmefällen bei kleinere Wohneinheiten bzw. Grundstücke bzw. bei einem Um- und Zubau des Bestandsobjektes ein Bestandsschutz für die bestehende Wohnung vorliegt. Oder abgewichen werden kann (mind. 1 Stellplatz je Wohneinheit <60 m² ist jedoch in jedem Fall vorzusehen)
Sonstige Merkmale/weitere Vorgaben der Baubehörde
Beabsichtigte Gestaltung
Es soll ein Mindestausmaß unbefestigter sickerfähiger Grünflächen im Ausmaß von 20% erhalten bleiben.
Zudem sollen auch Festlegungen zur äußeren Erscheinung der Fassaden und der Dächer getroffen werden (Materialienauswahl).