
Mit einer Vorsorgewohnung erwerben Sie eine zu Vermietungszwecken angeschaffte Eigentumswohnung in einem frei finanzierten Neubau. Der grundbücherliche Eigentümer ist verpflichtet die Wohnung bis zum Erreichen des steuerlichen Gesamtüberschusses (i.d.R. 20 Jahre) zu vermieten und ist als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt. Weiters können die Werbungskosten und die Abschreibung des Gebäudeanteils steuerlich geltend gemacht werden. Als Werbungskosten gelten Finanzierungszinsen und -nebenkosten sowie Instandhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für Steuerberater, Verwaltung und Vermietung.

