Immobilienkauf: Übersicht der anfallenden Nebenkosten

Alles, was Sie über die Nebenkosten eines Immobilienkaufs wissen sollten.
16.06.2021
Immo-Blog

 

Sie möchten eine Immobilie kaufen, wissen jedoch nicht, mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen? Damit Sie am Ende nicht vor vollendende Tatsachen stehen, haben wir für Sie eine Übersicht der anfallenden Nebenkosten zusammengestellt. Allgemein kann gesagt werden, dass die zusätzlichen Gebühren beim Immobilienkauf rund 10 Prozent des gesamten Kaufpreises ausmachen. Im Anschluss erklären wir Ihnen diese genauer.

Grunderwerbssteuer

In Österreich beträgt die Grunderwerbssteuer immer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Sie fällt beim Kauf einer Immobilie automatisch an und setzt einen Kaufvertrag voraus. Oftmals wird davon ausgegangen, dass bei Verkäufen in der Familie oder bei Schenkungen der Steuersatz nicht zu beachten ist. Dies ist jedoch ein Irrtum! Sowohl beim Kauf durch nahe Angehörige als auch bei Schenkungen kommt gem. § 7 Abs 2 lit a GrEstG ein Staffelsatz zur Anwendung. Für die ersten 250.000 € der Bemessungsgrundlage (=Grundstückswert) fallen 0,5 Prozent, für die nächsten 150. 000 € 2 Prozent und darüber hinaus 3,5 Prozent an Grunderwerbssteuer an.

 

Grundbuchgebühr

Wechselt eine Immobilie Besitz oder wird zum ersten Mal gekauft, so muss dies im Grundbuch eingetragen werden. Für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch muss der neue Eigentümer an das Grundbuchsgericht eine Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 Prozent des Werts der Immobilien (in der Regel der Kaufpreis) entrichten. Wird eine Immobilie mit Hilfe eines Kredits gekauft, so fallen zusätzlich zur Eintragungsgebühr noch 1,2 Prozent vom Wert des einzutragenden Pfandrechts für dessen Eintragung im Grundbuch an. Der Eintrag ins Grundbuch findet heutzutage elektronisch statt und kostet 44 €. Falls der Antrag nicht auf elektronischen Weg erfolgt, so werden 62 € verrechnet.

 

Notar-/Rechtsanwaltskosten

Erst wenn der Kaufvertrag beglaubigt wird, können Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kaufvertragserstellung und treuhändige Abwicklung kann durch einen Notar oder Rechtsanwalt erfolgen. Wird sich für einen Rechtsanwalt entschieden bezahlt man dem Vertragserrichter in der Regel in etwa 1,5 – 2 Prozent vom Kaufpreis – hier ist die Höhe des Kaufpreises auschlaggebend. Wenn ein Anwalt den Vertrag errichtet und die treuhändige Abwicklung übernimmt, wird ein Notar lediglich zum Unterschriftstermin für die Beglaubigung der Unterschriften eingeladen. Die Beglaubigungskosten belaufen sich in der Regel auf ein paar Hundert Euro. Der genaue Betrag ist ebenfalls abhängig vom Kaufpreis.

Natürlich kann man auch gleich bei einem Notar die gesamte Vertragserstellung und treuhändige Abwicklung beauftragen. Meist sind hier die Beglaubigungskosten gleich im Gesamtpreis inkludiert. Auch hier werden in der Regel zwischen 1,5 – 2 Prozent vom Kaufpreis verlangt. Neben der Beglaubigung des Kaufvertrages zählt zu den weiteren Aufgaben eines Notars die Überprüfung, ob die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, ob der Verkäufer der wirkliche Eigentümer ist und ob das Finanzamt vom Immobilienkauf informiert wurde. Damit die Notarkosten minimal gehalten werden, empfiehlt es sich, einen Pauschalpreis im Vorhinein auszumachen beziehungsweise mehrere Angelegenheiten an einem Termin zu erledigen.

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Wohnungs- und Hauskauf? Nein, die Kosten des Notars oder eines Rechtanwalts setzen sich durch den Kaufpreis zusammen.

 

Maklerprovision

In Österreich ist die Maklerprovision gesetzlich geregelt. Die Maklerprovision beträgt in der Regel 3 Prozent des Kaufpreises zzgl. 20 Prozent USt. Der Makler kann die Provision selbst bestimmen, das heißt zum Beispiel Rabatte geben etc., die im Gesetz genannten Provisionssätze bilden lediglich Höchstgrenzen ab. Sprich, mehr als im Gesetz darf der Makler nicht verlangen, weniger aber schon. Der Makler ist dafür zuständig, eine Immobilie erfolgreich weiter zu vermitteln, gelingt dies so muss der Käufer die Maklerprovision übernehmen.

 

Fazit

Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie zusätzlich 10 Prozent des Immobilienkaufpreises für anfallende Nebenkosten in Ihrem Budget miteinplanen. Hierbei ergeben sich folgende Gebühren: Grunderwerbssteuer, Grundbuch-Eintragungsgebühr und Notarkosten. Falls es sich nicht um eine provisionsfreie Wohnung handeln sollte, so muss auch noch die Maklerprovision, welche im Normalfall 3 Prozent vom Kaufpreis zzgl. USt beträgt, miteinberechnet werden.

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