Was passiert mit meiner Immobilie im Fall einer Scheidung?

27.11.2019
Immo-Blog

Was passiert im Falle einer Scheidung?

In Österreich werden jedes Jahr über 40 Prozent aller Ehen geschieden.

Das sind durchschnittlich in etwa 17.000 Paare, die ab diesem Zeitpunkt wieder getrennte Wege gehen. Neben dem Sorgerecht für die Kinder ist der gemeinsame Immobilienbesitz der häufigste Grund fürScheidungsstreitigkeiten. Lesen Sie hier, was Immobilienbesitzer im Falle einer Scheidung beachten sollten.

 

Die Frage der Fragen: wer bekommt das Haus?

Dabei beginnt es eigentlich immer wie im Traum, man beschließt künftig gemeinsam durch ´s Leben zu gehen und heiratet. Doch hält der Bund für´s Leben bei sehr vielen Paaren eben nicht ein Leben lang. Neben zahlreichen Herausforderungen, die im Zuge einer Scheidung gemeistert werden müssen, ist die Frage nach der Vermögensaufteilung sicher einer der größten Streitpunkte. Noch-Ehepartner, die ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, stehen vor der Entscheidung: Wer bekommt die Immobilie bzw. wer darf weiter darin wohnen? Oder müssen wir verkaufen? Was passiert mit den noch laufenden Kreditverträgen? Darum ist es wichtig, im Scheidungsfall nichts zu überstürzen, sich genau zu informieren und nicht zuletzt auch die finanzielle Situation zu überprüfen.

Mit oder ohne Ehevertrag

Es besteht die Möglichkeit, vor oder auch nach der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen. In dem einigen sich beide Ehepartner, was im Fall einer Scheidung unter anderem mit der gemeinsam benutzten Immobilie zu geschehen hat. So kann sich beispielsweise der Ehepartner, der ein Haus oder eine Wohnung in die Ehe eingebracht hat, zusätzlich rechtlich absichern.
Prinzipiell gilt in Österreich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung sämtliche ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen aufgeteilt werden – und dazu zählt unter anderem die gemeinsam erworbene Immobilie. Da jeder Ehepartner eine Hälfte der Immobilie erhält, muss meist ein Ehepartner den anderen ausbezahlen. Nicht immer leicht angesichts der Tatsache, dass das Geld meist in der Immobilie gebunden ist.

Auszahlen einer Immobilie

Da nicht alle Scheidungen einvernehmlich verlaufen, stellt sich primär die Frage wer aus dem Haus oder der Wohnung ausziehen muss, wenn dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, gilt es, sich darauf zu einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. Wenn eine Auszahlung des ehemaligen Partners problemlos ist, wird gemäß der heimischen Gesetzgebung dennoch geprüft, ob einer der beiden Eheleute ein dringliches Wohnrecht hat oder nicht. Dieses dringende Wohnrecht kann zum Beispiel vorliegen, wenn gemeinsame Kinder das Haus zum Leben benötigen und nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden sollen. Einigen sich also die Noch-Ehepartner darauf, dass einer weiterhin in der Immobilie wohnt und der andere auszieht, muss der/die Ausziehende entsprechend der Vermögensaufteilung ausbezahlt werden. Um die Höhe des Auszahlungsbetrags zu berechnen, müssen vom aktuellen Marktwert der Immobilie etwaige Restschulden, sprich noch laufende Kredite, abgezogen und durch zwei dividiert werden.

Unser Tipp: Um den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie festzustellen, beauftragen Sie am besten einen unabhängigen Experten in Sachen Immobilienbewertung. Nur so können Sie sicherstellen, den Preis Ihrer Immobilie nicht unter Marktwert anzusetzen. Hat ein Partner allerdings auch Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen, kann die Ausgleichszahlung auch mit den Unterhaltsansprüchen ganz oder teilweise verrechnet werden. Anstatt Unterhalt zu zahlen, kann ein Partner dem anderen seinen Eigentumsanteil an der Immobilie übertragen oder ein befristetes oder unbefristetes Wohnrecht im Haus oder in der Wohnung einräumen.
Ist es allerdings nicht möglich – was in der Praxis immer wieder vorkommt, dass ein Ehepartner den anderen ausbezahlt, muss verkauft werden. Da dies oft unter Zeitdruck passiert, wird dabei oft ein Preis unter dem Marktwert erzielt.
Bevor Sie also die Entscheidung treffen, die Immobilie zu verkaufen, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Immobilienspezialisten beraten lassen. Es macht daher durchaus Sinn, die von IMMOcontract aktuell angebotene Herbst/Winter Aktion einer „Kostenlosen Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie“ zu nutzen. Diese beinhaltet eine aktuelle, am Markt orientierte Werteinschätzung, die ein versierter IMMOcontract Fachberater, der mit den Besonderheiten der Region vertraut ist, für Sie persönlich erstellt.

 

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